Ersatz-/ Verhinderungspflege

  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit für pflegende Angehörige
  • Kostenerstattung von bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr
  • Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr

Urlaubs- & Krankheitsvertretung

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.